Wieviele Termine zahlt die Krankenkasse?

Anspruch in der Schwangerschaft

Die folgenden Angaben beziehen sich nicht auf Risikoschwangerschaften (z.B. Mehrlingsschwangerschaft)

  • Bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen,
  • anschließend alle 2 Wochen,
  • ab dem errechneten Geburtstermin (also 40+0 SSW) alle 2 Tage.

Anspruch nach der Geburt

  • In den ersten 10 Tagen nach der Geburt bis zu zwei mal pro Tag,
  • anschließend bis zur 12. Lebenswoche des Kindes noch 16 mal (persönlich oder telefonisch),
  • anschließend (bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen) bis zum Ende des 9. Lebensmonats noch 8 mal,
  • weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.